Aufnahme

Das Bringen und Abholen Ihrer Katzen erfolgt nach vorheriger Absprache. Ich bitte Sie, sich an die vereinbarten Zeiten zu halten. Sollte es Verzögerungen geben, rufen Sie mich bitte vorher an. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist die Katzenabgabe oder -abholung nicht möglich.


Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durch, diese sind die Grundlage einer Unterbringung in der Katzenpension Cats by Co.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaberin: Cornelia Otte – nachfolgend „Pension“ genannt.

  1. Es werden nur gesunde Katzen aufgenommen, die ab Geschlechtsreife kastriert bzw. sterilisiert sind.
  2. Die Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftszimmern. Wenn Sie es wünschen, kann Ihre Katze auch einzeln betreut werden, allerdings ist diese Möglichkeit begrenzt realisierbar und nicht in den Hauptreisezeiten wie zum Beispiel in den Ferien und an Feiertagen.
  3. Ihre Katze ist gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut (bei Freigängern) geimpft. Die Impfungen dürfen bei Abgabe nicht länger als 11 Monate zurückliegen und sollten mindestens 30 Tage davor erfolgt sein. Der Impfpass wird während der Betreuung in der Pension hinterlegt. Ohne Impfpass erfolgt keine Aufnahme.
  4. Ihre Katze muss entwurmt sowie gegen Flöhe und Zecken behandelt sein. Die Behandlungen dürfen nicht länger als 3 Tage (Wurmkur) und 5 Tage (Flohschutz) zurückliegen. Ein entsprechender Nachweis, dass die Präparate beim Tierarzt erworben wurden,  ist vorzulegen. Ohne diese Nachweise erfolgt keine Aufnahme. Der Tierhalter haftet für die Richtigkeit der Nachweise. Bei Nichtbeachtung kommt der Tierhalter für entstandene Kosten auf.
  5. Hatte Ihre Katze vor der Aufnahme durch die Katzenpension Vorerkrankungen, sind diese durch den Tierhalter mitzuteilen. Entsprechende Medikamente sind mitzubringen, deren Dosierung wird im Einzelnen besprochen. Eine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungsdauer oder für eventuelle Folgeschäden wird durch die Pension nicht übernommen. Eine Garantie, dass die Katzen die Medikamente einnehmen, kann die Pension nicht geben. 
  6. Erkrankt Ihre Katze während der Betreuung, ist die Pension nach eigenem Ermessen berechtigt, bei einem Tierarzt ihrer Wahl vorstellig zu werden. Die Kosten für die Behandlung, einschließlich Medikamenten und Transport, sind vom Tierhalter zu tragen und bei Abholung fällig. Die Rechnungen dafür werden dem Tierhalter übergeben. Die Pension bemüht sich, mit Ihnen in Kontakt zu treten, sofern Sie das wünschen und erreichbar sind.
  7. Ihre Katze wird bei uns unter ausdrücklichem Ausschluss jedweder Haftung für Schäden, Erkrankungen oder Verluste jeder Art betreut. Der Tierhalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pension für eventuell entstehende Schäden, die durch Auseinandersetzungen mit anderen Katzen in der Pension entstehen, keine Haftung übernimmt.
  8. Ich bitte um Verständnis, dass die Pension keine Nacktkatzen aufnimmt.
  9. Die Kosten für den vereinbarten Aufenthalt Ihrer Katze werden zu 100 % bei Abgabe in bar fällig.
  10. Sollte die vereinbarte Betreuungsdauer Ihrer Katze ohne Absprache oder Nachricht von Ihnen um 14 Tage überschritten werden, ist die Pension berechtigt, die Katze an Dritte weiter zu vermitteln. Alle Ansprüche des Tierhalters sind damit ausgeschlossen, insbesondere hat der Tierhalter keinen Anspruch über den Verbleib der Katze oder auf Schadensersatz bzw. Zahlung einer Vergütung. Der Tierhalter schuldet in diesem Fall die Kosten für die gesamte Dauer der Betreuung bis zur Weitervermittlung der Katze.